Fragen zum Hochwasserschutz an die Stadt Bonn 2025

Hochwasser am Rheinufer Bonn

Im Januar 2025 haben wir bereits eine offizielle Anfrage im Sinne eines Auskunftsbegehren an die Stadt Bonn zum Thema Hochwasserschutz gesendet. Eine Antwort erhielten wir am 12.09.2025 auf Rückfrage zum Stand der Dinge. Dies sind die Fragen bzw. die Antworten laut des Bescheides, so dass manch einer vielleicht nicht selbst nachfragen muss.

  1. Hochwasserschutzkonzept der Stadt Bonn:
    Das „Hochwasserschutzkonzept zum Rhein von 1997“ finden Sie unter:
    https://www.bonn.de/medien-global/amt-66/Hochwasserschutzkon-
    zept_Bonn.pdf. Eine textliche Aktualisierung befindet sich in Bearbeitung.
  2. Welche Pegeldaten sind für die Entscheidungen der Stadt Bonn und die daraus abgeleiteten Maßnahmen bindend?
    Für den Aufbau mobiler Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Geländehöhe maßgeblich und bei welchem Rheinwasserstand diese überflutet wird. Die Wasserstandshöhen werden in m Bonner Pegel (BP) angegeben. Der 0,00 m Bonner Pegel (BP) liegt bei 42,713 m NHN (siehe auch ELWIS https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Wasserstaende/Pegeleinzeln:BONN).
  3. Wie werden diese Pegeldaten erhoben?
    Die Pegeldaten werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Bonner Pegelhäuschen am Brassertufer unterhalb der Bonner Oper erhoben. Die Pegeldaten werden online über das Portal ELWIS (https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Wasserstaende/Pegeleinzeln:BONN) des
    WSV oder über die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz
    (https://www.hochwasser.rlp.de/flussgebiet/mittelrhein/bonn) zur Verfügung gestellt und sind jederzeit öffentlich einsehbar.
  4. Wie werden diese auf Korrektheit geprüft (Vergleiche Messfehler von 2021)
    Die Auswertung und Verifizierung der Rheinpegeldaten obliegt dem WSV. Für detaillierte Informationen zu den Berechnungsverfahren bitte ich Sie daher, sich direkt an die WSV zu wenden (xxxxxxx@xxxxxxxx.xxxx).
  5. Welche konkreten Maßnahmen werden zu welchem Pegel ergriffen? So etwa Schutzmaßnahmen wie etwa Sperren von Wegen, Schutztore, Einstellung städtischer Dienstleistungen etc.
    Der Schutz des Kanalnetzes vor Rheinhochwasser beginnt ab einem Bonner Pegel von 5 m. Die Rheinuferpromenade in Beuel wird stellenweise ab einem Bonner Pegel von 7 m überflutet und mit steigendem Pegel stufenweise gesperrt.
    Der Hochwasserschutz am Rheinufer ist auf ein Schutzziel von 9,50 m BP ausgelegt, entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen beginnen ab einer Pegelprognose von 8,00 m BP. Geht die Hochwasservorhersage in diesen Pegelbereich, werden die Durchgänge am Rheinufer geschlossen. Sollte der Hochwasserpegel von 9,50 m BP mit einer Prognose von >10 m BP überschritten werden, wird eine zweite Verteidigungslinie in der Hermannstrasse und der Prof.-Neu-Allee, in Verlängerung des Deiches, errichtet. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz
    finden Sie auf unseren Internetseiten zum Thema Hochwasser unter:
    https://www.bonn.de/Hochwasser
  6. Wann erfolgen Evakuierung, für welche Straßenabschnitte, durch wen, mit welchem zeitlichen Vorlauf?
    Anhand der für Bonn verfügbaren Pegelprognosen wird im städtischen Krisenstab bzw. der Einsatzleitung die Lage bewertet und schnellstmöglich entschieden, für welche Bereiche Evakuierungsmaßnahmen erforderlich werden, damit eine frühestmögliche Information der Bewohnerinnen und Bewohner von betroffenen Bereichen erfolgen kann. Die Prognosen ermöglichen für die Umsetzung der Evakuierung voraussichtlich einen Vorlauf von ein bis zwei Tagen.
  7. Wie wird die Sicherung des Gebiets während der Evakuierung sichergestellt?
    Evakuierte Bereiche werden, wie auch bei Evakuierungen im Rahmen von Kampfmittelfunden, durch erhöhte Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Polizei gesichert.
  8. Wann erfolgt die Aufhebung der Evakuierung
    Die Aufhebung der Evakuierung erfolgt, wenn die hochwasserbedingte Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner ausgeschlossen werden kann. Dies hängt primär vom Abfluss des Wassers ab.

Die Inhalte wurden per Copy und Paste dem Bescheid entnommen. Trotzdem können wir keine Gewähr oder Haftung für die Inhalte übernehmen. Namen oder Personen bezogene Informationen wurden geschwärzt oder ausgelassen.

Zu Punkt 1) haben wir nun eine Rückfrage gestellt, wann mit einer Fertigstellung des Berichtes / Konzeptes zu rechnen ist.