Einzelne Haushalte haben bereits einen Informationsbrief der Stadt erhalten zum Thema Parkraumkonzept Beuel / Bewohnerparkausweis. Wie diese Haushalte ausgewählt worden ist uns nicht bekannt. Obgleich die Autorenschaft im betroffenen Gebiet wohnend ist, erhielten sie bis dato noch keines dieser Schreiben. Der Inhalt wurde uns über die Nachbarschaft mitgeteilt weswegen wir ihn gerne mit euch teilen möchten, Quelle: [nebenan.de, 02. September 2025]. Auffallend ist, dass es eine Reihe von Inhalten gibt, die auf der Webseite nicht genannt sind. Das verwundert. Siehe Analyse weiter unten. Hier der Inhalt des Briefes:
An die Anwohnerinnen und Anwohner des Beueler Zentrums
Umsetzung des Parkraumkonzeptes
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
in Kürze startet die Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Beueler Zentrum. Die Beschilderungs- und Markierungs-arbeiten sollen Ende September beginnen. Ziel ist es, die Umsetzung mit Aufstellung aller Parkscheinautomaten im 1. Quartal 2026 abzuschließen.
Das Parkraumkonzept hat zum Ziel, den Parkdruck in Ihrem Stadtteil zu verringern sowie ihr Wohnumfeld barrierefreier und lebenswerter zu machen. Öffentliche Parkplätze sollen vor allem Ihnen als Anwohnenden, der Kundschaft des Einzelhandels sowie Handwerksbetrieben und Pflegediensten zur Verfügung stehen. Parksuchverkehr und Verkehrsbelastung sollen reduziert werden. Im Rahmen der Umsetzung soll zudem erreicht werden, dass Gehwege so. breit sind, dass sie für alle Personen nutzbar sind – zum Beispiel für Menschen, die im Rollstuhl, mit dem Rollator, einem Kinderwagen oder einfach mit größeren Taschen oder Gepäck unterwegs sind.
Warum braucht Beuel-Zentrum ein Parkraumkonzept?
Zurzeit sind die überwiegend frei zugänglichen und kostenfreien Parkplätze auf den Straßen des Beueler-Zentrums sehr attraktiv für Autofahrerinnen und Autofahrer, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck, sodass Anwohnerinnen und Anwohner oft lange nach einem Parkplatz suchen müssen. Zudem sind die Gehwege wegen dort parkender Fahrzeuge oftmals deutlich zu schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Personen oder Eltern mit ihrem Kinderwagen diese kaum oder gar nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus werden Fahrgassen, beispielsweise für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen, nicht immer ausreichend sichergestellt.
Was wird sich für Sie verändern?
In Zukunft wird in den bewirtschafteten Bereichen des Beueler Zentrums flächendeckend ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket benötigt. Sie als Anwohnerin beziehungsweise Anwohner dürfen mit einem Bewohnerparkaus-weis auf den gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb Ihres Gebietes (Bewohnerparkgebiet X, Y oder Q) parken. Wer nicht im Gebiet wohnt, muss ein kostenpflichtiges Ticket an einem der Parkscheinautomaten lösen. Für den Wirtschaftsverkehr, also beispielsweise Handwerk und Pflege, gibt es Ausnahmeregelungen, sodass die Erreichbarkeit des Ortsteils für diese Verkehre gesichert bleibt und sich ebenfalls verbessert.
Durch die Herstellung von Mindestbreiten der Gehwege für Menschen zu Fuß und der Fahrbahnen für Einsatzfahrzeuge von zum Beispiel Feuerwehr und Bonnorange wird sich die Zahl der vorhandenen Parkplätze im gesamten Gebiet leicht reduzieren. Gleichzeitig geht die Stadt davon aus, dass demgegenüber die Zahl der Fahrzeuge im öffentlichen Raum deutlich sinken wird, da aufgrund der Bewirtschaftung weniger Berufspendlerinnen dort parken werden und Anwohnerinnen vermehrt private Flächen nutzen. Zudem sind die Parkplätze und Parkhäuser in der Umgebung bisher nicht voll ausgelastet und bieten Verlagerungspotenzial.
Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung?
Das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum ist in drei Bewohnerparkzonen unterteilt. Die Bewohnerparkzone X grenzt im Süden an die 856 (Sankt Augustiner Straße) und erstreckt sich vom Rhein im Westen bis zur Niederkasseler Straße im Osten sowie der Jahnstraße im Norden.
Die Bewohnerparkzone Y grenzt im Norden an die B56 und wird im Osten von der Gustav-Keßler-Straße abgeschlos-sen. Im Westen wird das Gebiet von der Limpericher Straße und im Verlauf nach Süden von der Goetheallee be-grenzt. Zudem ist die Neustraße bis zur Ringstraße in der Zone enthalten.
Die Bewohnerparkzone Q grenzt ebenfalls im Norden an die B56 und wird im Osten zunächst von der Limpericher Straße sowie der Goetheallee und schließlich von der Rölsdorfstraße begrenzt. Im Süden grenzt das Gebiet an die Ringstraße und im Westen wird es mit der Rheinaustraße abgeschlossen.
Wann startet die Parkraumbewirtschaftung?
Die Parkraumbewirtschaftung für das gesamte Gebiet soll nach Abschluss sämtlicher Markierungs- und Beschilderungs-arbeiten sowie Einrichtung der Parkscheinautomaten im neuen Jahr starten. Unter www.bonn.de/parken-beuel können Sie sich über den Start der Bewirtschaftung informieren.
Die Stadt wird den Start zudem über Social Media und eine Pressemitteilung bekannt geben.
Nach dem Start der Bewirtschaftung wird die Stadt Parkverstöße kontrollieren und kostenpflichtig ahnden. Sofern sich Parkregelungen in Straßen grundhaft geändert haben, behält sich die Stadt für einen kurzen Übergangszeitraum im Sinne der Nutzenden eine Ausstellung sogenannter „Null-Euro-Knöllchen* vor, um auf die geänderten Parkregelungen hinzuweisen.
Wann und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?
Bitte stellen Sie erst dann Ihren Antrag auf Ausstellung des Bewohnerparkausweises, wenn das Parkgebiet offiziell freigegeben wurde. Vorher können diese nicht bearbeitet werden. In den ersten zehn Wochen nach der Freigabe des Parkgebiets wird es einen Kulanzzeitraum geben: In dieser Zeit können Sie, bis Ihr Antrag bearbeitet wird, auch ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrages sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Der Bewohnerparkausweis kann entweder online auf https://service.bonn.de, per Post oder per E-Mail an parkaus-weis@bonn.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in einer der genannten Bewohnerparkzonen gemeldet sind, ein auf sich zugelassenes oder nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug besitzen und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Gewerbetreibende oder juristische Personen ohne Hauptwohnsitz innerhalb des Gebietes sind nicht antragsberechtigt.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
Der reguläre Preis für den Ausweis beträgt aktuell 360 Euro pro Jahr, also circa 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer im Besitz eines Bonn-Ausweises ist, zahlt nur 90 Euro. Der Ausweis kann für ein halbes Jahr, ein Jahr oder für zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten halbieren beziehungsweise verdoppeln sich entsprechend.
Wo finde ich weitere informationen zum Parkraumkonzept?
Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bonn.de/parken-beuel. Ob sich in Ihrer Wohnstraße Änderungen ergeben, können Sie auf der städtischen Website zum Parkraumkonzept Beuel-Mitte in der Parkraumbilanz nach-vollziehen. Mit Fragen zum Parkraumkonzept können Sie sich an parkraumkonzept-beuel@bonn.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im August 2025
Herausgeber Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt Dezernat der Oberbürgermesterin, Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier
Dieser Text wurde per OCR aus dem Scan der Wurfsendung extrahiert. Auf Seite 2 befindet sich noch eine Abbildung zum Gebiet. Diese und deren Untertitel haben wir hier nicht mit aufgeführt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Analyse
die Inhalte im Informationsschreiben unterscheiden sich von den Texten auf bonn.de/parken-beuel, (Zusammenfassung erstellt mit KI)
Die größten Unterschiede sind die genauen Zonen (X, Y, Q mit Straßenabgrenzung), der Kulanzzeitraum, die Null-Euro-Knöllchen, die Laufzeiten des Ausweises und der konkrete Baubeginn „Ende September“.
Im Detail:
Inhalte nur im Informationsbrief der Stadt (nicht auf bonn.de/parken-beuel)
- Exakter Beginn der Arbeiten
- Informationsbrief: Start der Beschilderungs- und Markierungsarbeiten „Ende September“.
- Webseite: Nur Hinweis auf Start der Bewirtschaftung im 1. Quartal 2026, kein Termin für Baubeginn.
- Benennung der Bewohnerparkzonen (X, Y, Q) und deren detaillierte Abgrenzung durch Straßen
- Informationsbrief: Drei Zonen mit klaren Grenzen (z. B. B56, Rhein, Ringstraße, Limpericher Straße usw.).
- Webseite: Nur allgemein „drei unterschiedliche Bewohnerparkzonen“, keine Bezeichnungen (X, Y, Q), keine Grenzstraßen.
- Kulanzzeitraum nach Einführung
- Informationsbrief: 10 Wochen Kulanz, in denen auch ohne Ausweis geparkt werden darf (Bestätigungs-E-Mail sichtbar).
- Webseite: Keine Erwähnung eines Kulanzzeitraums.
- „Null-Euro-Knöllchen“ bei grundhaften Änderungen
- Informationsbrief: Übergangsweise Verwarnungen ohne Kosten bei geänderten Regelungen.
- Webseite: Keine Erwähnung.
- Art und Weise der Bekanntgabe des Starts
- Informationsbrief: Ankündigung per Social Media und Pressemitteilung.
- Webseite: Keine Erwähnung, wie die Bekanntgabe erfolgt.
- Beantragung des Bewohnerparkausweises erst nach offizieller Freigabe möglich
- Informationsbrief: Antragstellung ausdrücklich erst nach Freigabe; vorherige Anträge werden nicht bearbeitet.
- Webseite: Nur allgemeine Infos zu Antragstellung, keine Einschränkung „erst nach Freigabe“.
- Mögliche Laufzeiten des Bewohnerparkausweises
- Informationsbrief: Beantragung für 6 Monate, 1 Jahr oder 2 Jahre möglich.
- Webseite: Nur jährliche Kosten (360 €/90 €), keine Staffelung nach Laufzeiten.
Meinung
ad1) es verwundert, dass die Kulanzzeit 10 Wochen sind, wobei die Bearbeitungszeit mit bis zu 12 Wochen angegeben ist. Was sollen die Menschen in den 2 Wochen machen?
ad2) in der Ausschreibung für die Automaten ist zu lesen:
geschätzten Dauer:
Datum des Beginns: 05/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
Somit wird den Auftragnehmern ein größerer Zeitraum zugebilligt, als die Umsetzung „im ersten Quartal 2026“ vermuten lässt. Wir werden nachfragen.