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  • Eilmeldung: Vollsperrung der Nordbrücke ab heute 15:00 Uhr

    Eilmeldung: Vollsperrung der Nordbrücke ab heute 15:00 Uhr

    Eilmeldung zur Vollsperrung. Aufgrund einer aktuellen Einschätzung der Risse an der Nordbrücke, über die die Bundesautobahn A565 führt, wird diese kurzfristig ab Mittwoch 3. Juni 2026 – 15:00 Uhr vollständig gesperrt. Dies betrifft auch die Fuß- und Radwege.

  • Parkraumkonzept – Bezirksvertretung und Öffentlichkeit werden informiert

    Parkraumkonzept – Bezirksvertretung und Öffentlichkeit werden informiert

    Pläne und Informationen für die Bezirksvertretung

    Bezüglich des Parkraumkonzeptes geht es schrittweise weiter. Am gestrigen Mittwoch, dem 20. Mai 2026, wurde im Zuge der Vorbereitung der Bezirksvertretungssitzung (umgangssprachlich auch als „Beueler Rat“ bezeichnet) die Mandatsträgerinnen und -träger über die Ausführungsplanung informiert. Durch die Stadtverwaltung wurden die Pläne vorgestellt und erörtert.

    Pläne und Informationen für die Bürgerschaft

    Ein ähnlicher Termin soll auch für die Bürgerinnen und Bürger folgen, bei dem das Konzept im Detail vorgestellt werden wird. Uns liegt bereits ein Teil der Pläne der Ausführungsplanung vor. Das sind Detailpläne für die einzelnen Straßen wo auf den Zentimeter genau markiert ist welche Schilder wo aufgestellt werden, welche Markierungen angepasst werden und folglich welche Parkplätze wo wegfallen, so dass breitere Gehwege eingeführt werden können.
    Update: der Termin für die Öffentlichkeit findet am 14. Juli 2026 von 17:00 – 20:00 im Beueler Rathaus statt.

    Rechtslage für Betroffene

    Die folgenden Informationen entsprechen eingehender Recherche. Dennoch können wir nicht für den Einzelfall Gewähr übernehmen. Jeder ist angehalten sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Nach den Ankündigungen des Parkraumkonzeptes gab es geteilte Stimmen in der Bürgerschaft. Da der vorherige „Beueler Rat“ das Parkraumkonzept beschlossen hat, können Bürger gegen diese Entscheidung nicht mehr juristisch vorgehen. Sollten sich die Bedenken durch die Informationskampagne und dem Dialog mit der Stadt nicht aus dem Wege räumen lassen, bleibt Betroffenen noch der Weg vor das Verwaltungsgericht. Interessant zu wissen: nach unserer Auffassung, die uns juristisch bestätigt wurde, ist eine Klage erst dann möglich, wenn die Anordnung des neuen Konzepts erfolgt ist. Das heißt konkret, sobald die Schilder in der Straße wirklich aufgestellt wurden und man somit davon Kenntnis erlangt hat. Ab da läuft dann die Frist von einem Monat, in dem man das Verwaltungsgericht anrufen kann. Auch interessant: sollte ein einzelner Bürger mit seiner Klage durchkommen und Recht bekommen, bedeutet das nicht dass das ganze Konzept für alle gekippt wird. In diesem Teil der Rechtsprechung gilt „inter partes“ also „nur zwischen den Beteiligten“. Der einzelner Bürger würde dann vom Parkraumkonzept befreit werden – wie genau bleibt abzuwarten. Auch Nachbarn, die im selben Haus wohnen, müssten jeweils selbst klagen. Jedes Verfahren wird grundsätzlich einzeln geführt mit eigenem Aktenzeichen, und eigenem finanziellen Risiko für den Kläger, aber auch für die Stadt.

    Meinung

    Es wäre sicher gut eine gütliche Lösung zu finden, um Kosten zu sparen. Bei der Vorstellung konnte man den Eindruck gewinnen, dass die Planer unter den politischen Rahmenbedingungen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie [ALLRIS] und den zahlreichen Vorgaben der StVO versucht haben so wenig Parkplätze wie nötig zu entfernen. Dennoch fällt die Gesamtzahl ins Gewicht, insbesondere in Bereichen wo kaum Fremdparker zu finden sind und der Platz jetzt schon begrenzt ist. Ob an jeder Stelle der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wurde können wir nicht abschließend bewerten. Es gilt was auch das Bundesverwaltungsgericht zum Bremer Urteil festgestellt hat: unabhängig von reinen Zahlenvorgaben ist immer der Einzelfall zu prüfen. [BVerwG] Sicher ist jedoch zu begrüßen, dass einige bisher kaum passierbare Stellen verbreitert werden, so dass sie auch mit Kinderwagen oder Rollstuhl in Zukunft besser passierbar sind. Vielleicht findet der ein oder andere ja doch noch eine andere Möglichkeit sein Auto unterzustellen. Wie viele private Stellplätze es im Gebiet tatsächlich gibt weiß überraschenderweise niemand.

  • Stichpunkt: Wann wurde es „royal“ aus Beuel zu sein?

    Stichpunkt: Wann wurde es „royal“ aus Beuel zu sein?

    Titelbild mit freundlicher Genehmigung von Jörg Klippel

    Ein royaler Spruch, den man in Beuel immer mal wieder hört, hat seinen Ursprung – wie sollte es in Beuel auch anders sein – als Slogan für eine politisch engagierte Frau. Der markige Satz lautet:

    It’s an honor to be a Bonner,
    but it’s royal to come from Beuel.

    Der Spruch stammt aus der Feder von Paul-Josef Breuer († 2006), der ihn sich im Jahre 2004 für seine Frau Monika Krämer-Breuer ausdachte. Wie sie uns berichtete, war ihr Mann Direktor des Rhein-Sieg-Gymnasiums und überzeugt davon, sie bräuchte als „leidenschaftliche“ Beuelerin einen passenden Werbespruch. So entstand der Slogan. Krämer-Breuer war von 2004 bis 2020 als Stadtverordnete der CDU für das Beueler Zentrum aktiv.

    Mit einem liebevollen Augenzwinkern in Richtung Bonn regt der Spruch zum Schmunzeln an und passt gut zum Bild von Beuel – der „Schälsick“ wo manche Dinge ein bisschen anders – wenn nicht sogar – ganz besonders sind.

    Auch heute engagiert sich Monika Krämer-Breuer weiterhin politisch in zahlreichen Gremien und ist regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen.

    Ihr Spruch wird auch mehr als 20 Jahre später noch aktiv genutzt und findet sich in Ansprachen und im Beueler Leben wieder. So etwa beim derzeitigen OB Guido Déus bei einer Ansprache beim Schiffer-Verein Beuel oder in einem Interview mit dem Bezirksbürgermeister Marco Rudolph vom General Anzeiger, auf die Frage welchen Satz man in Zukunft hören sollte.

    Auch außerhalb der Politik hat er zahlreiche Fans gefunden: Jörg Klippel hat ihn sich beispielsweise nach Freigabe von Monika Krämer-Breuer auf sein Beuel Kostüm sticken lassen (siehe Titelbild). Für den gebürtigen Kessenicher verbindet dieser Spruch auf besondere Weise die linke Rheinseite mit seiner Wahlheimat Beuel, wo er sich seit vielen Jahren im Karneval engagiert und um die städtischen Wagen des Beueler Weiberfastnachtszuges kümmert.

    Den beiden Beueler Tollitäten Wäscherprinzessein Judith I. und LiKüRa-Prinzessin Karoline I. und ihrer Equipe ist der Slogan ebenfalls wohl bekannt und wurde von ihnen in der Session schon kreativ verwendet.

    Möge der Spruch auch in Zukunft eine Brücke schlagen und die Menschen zum Schmunzeln bringen, denn Beuel ist Royal!

    Quelle: Eigene Recherche, Schriftlicher Austausch mit Monika Krämer-Breuer und mit Jörg Klippel, 02.02.2026. Herzlichen Dank an alle Hinweisgeber.

  • Geschützt: Arbeitsseite PRK

    Geschützt: Arbeitsseite PRK

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