Kategorie: news

  • Michael Haydn – Requiem in St Josef

    Michael Haydn – Requiem in St Josef

    Zu Allerseelen am 2. November 2025 gestalteten das Collegium Instrumentale gemeinsam mit dem Kirchenchor St. Josef und Vokalsolisten den musikalischen Teil der Messe in St. Josef. Unter der Leitung von Michael Bottenhorn wurde das Requiem von Michael Haydn aufgeführt. Es ist stets etwas Besonderes, ein solches Werk in seinem ursprünglichsten Rahmen – nämlich als Teil einer Messe – zu erleben, anstatt in einem Konzertsaal. Ebenso bemerkenswert ist es, dass die Gemeinde St. Josef in der heutigen Zeit eine derart große musikalische Vielfalt und Qualität bieten kann – mit eigenem Orchester und Chor. Dies ist in hohem Maße dem überaus engagierten Organisten, Dirigenten und Koordinator Michael Bottenhorn zu verdanken.

    Den Mitwirkenden gelang es erneut auf eindrucksvolle Weise, durch ihre ausdrucksstarke musikalische Gestaltung einen Lichtblick von Hoffnung und Vertrauen in die Momente der Trauer und des Gedenkens der vollbesetzten Kirche zu schenken. Bravo und herzlichen Dank!

    Die nächste musikalische Gestaltung in ähnlicher Besetzung findet am 25. Dezember um 11:15 Uhr an gleicher Stelle statt. Zur Aufführung gelangen im Rahmen der Messe Wolfgang Amadeus Mozarts Missa F-Dur KV 192 sowie Georg Friedrich Händels Halleluja.

    Das gesamte Programm der Kirchenmusik für 2025 gibt es hier. (externer Link)

  • Jahresübersichten des Rheinpegels Bonn Jahre 2025 – 2020, 1995, 1993

    Jahresübersichten des Rheinpegels Bonn Jahre 2025 – 2020, 1995, 1993

    Aus den gesammelten Daten haben wir begonnen Ganglinien für die letzten Jahre zu erstellen. Aufgetragen werden jeweils die Tageshöchstwerte soweit uns die Daten bis jetzt vorliegen. Hier also nun der Rheinpegel Bonn für das ganze Jahr.

    Jahr 2025:

    Rheinpegel Bonn Jahr 2025 bis 25.10.2025

    Jahr 2024:


    Jahr 2023:


    Jahr 2022:


    Jahr 2021:

    Sehr deutlich zu erkennen ist der Höchststand Ende Januar / Anfang Februar. Übrigens der höchste Pegelstand seit dem Bau der Hochwasserschutzmauer von 2006.


    Jahr 2020:


    blau = Bonn, orange = Promenade, rot = Schutzmauer. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Rohdaten laut WSV.

    Und zum Vergleich die beiden Jahre mit den Jahrhunderthochwassern.

    Jahr 1995:

    Deutlich zu sehen ist hier der extrem schnelle Anstieg des Pegels um 313 cm innerhalb von 24h Mitte Januar: die Kurve geht nahezu senkrecht nach oben.


    Jahr 1993:

  • Ramersdorfer Schüürekirmes 2025

    Ramersdorfer Schüürekirmes 2025

    Zwei Tage lang war die Ramersdorfer Schüürekirmes (externer Link) angesagt, die vom Schüüreclub ausgerichtet wird und an der sich zahlreiche Ortsvereine und Aktive beteiligen. Neben einem bunten Programm für die Pänz mit verschiedenen Aktionen und einer Hüpfburg (wobei auch ältere „Pänz“ dort ihre Freude hatten) wurden die Gäste auch kulinarisch bestens versorgt. Ein großes Kuchenbuffet, rheinische und griechische Spezialitäten und flüssige Köstlichkeiten wurden dargeboten.

    Eines der Highlights war das traditionelle Schürreskarrenrennen. Schürreskarren sind Schubkarren nach historischem Vorbild aus Holz. Beim Rennen sitzt jeweils eine Person auf der Karre während eine zweite schiebt. Unter großem Jubel und zur Freude der zahlreichen Gäste ging es an den Start. Als diesjährige Sieger ging das Team der designierten LiKüRa-Prinzessin Karoline I. mit ihren Paginnen Svenja und Janine hervor. Ein gutes Omen für die kommenden Session: Teamgeist und Motivation bestens!

    Siegreiches Team um die designierte LiKüRa Karo I. auf ihrem pinken Karren
    Strahlende Siegerinnen des Ramersdorfer Schürreskarrenrennen 2025: die designierte LiKüRa-Prinzessin Karoline I. (Mitte) mit Janine (links) und Svenja (rechts).

    Die nächste Veranstaltung auf dem Dorfplatz ist der Adventsmarkt am Samstag, dem 22.11.2025 von 15-19 Uhr, ausgerichtet vom Damenkomitee Grün-Weiß Ramersdorf. Weitere Termine findet Ihr unter Events.

    Und falls sich jemand fragt, was dieses „LiKüRa“ bedeutet, dem wird hier geholfen =).

    Das waren die Programmpunkte:
    Samstag: 11:00 Uhr Verkauf der Erbsensuppe durch den JGV Ramersdorf 14:00 Uhr Eröffnung der Kirmes 15:00 – 18:00 Uhr Kinderprogramm (Feuerwehr, Polizei, Hüpfburg, Kinderschminken) 17:00 Uhr Dämmerschoppen und Abhängen der Eierkrone
    Sonntag 10:30 Uhr Festumzug und Kranzniederlegung 11:00 Uhr Kinderprogramm (Polizei, THW) 12:00 Uhr Frühschoppen Kinderschminken und Hüpfburg 13:30 Uhr Traditionelles Hahneköppen 14:30 Uhr Kaffee & Kuchen 15:00 Uhr Schürreskarrenrennen 🏁 16:30 Uhr Verbrennung des Paias und Ausklang

  • Kräuterfest im Heimatmuseum Beuel

    Kräuterfest im Heimatmuseum Beuel

    Am Samstag 04. Oktober 2025 hatte das Heimatmuseum Beuel zu einem Kräuterfest geladen. Im eigenen Kräutergarten konnten Interessierte eine Vielzahl von Kräutern bestaunen, die hier in Beuel wachsen.

    Zu dem gab es eine große Auswahl liebevoll verarbeiteter Kräuter aus eigenem Anbau als kulinarisches Mitbringsel. Zahlreiche Gäste ließen es sich nicht nehmen trotz kurzer Schäuerchen dabei zu sein. Zudem waren die andere Bereiche des Museums geöffnet, so dass sich noch mehr über die vielfältige Beueler Geschichte in Erfahrung bringen lies.

    Die Webseite des Heimatmuseums erreicht ihr hier: https://www.hgv-beuel.de/heimatmuseum

  • Fragen zum Hochwasserschutz an die Stadt Bonn 2025

    Fragen zum Hochwasserschutz an die Stadt Bonn 2025

    Im Januar 2025 haben wir bereits eine offizielle Anfrage im Sinne eines Auskunftsbegehren an die Stadt Bonn zum Thema Hochwasserschutz gesendet. Eine Antwort erhielten wir am 12.09.2025 auf Rückfrage zum Stand der Dinge. Dies sind die Fragen bzw. die Antworten laut des Bescheides, so dass manch einer vielleicht nicht selbst nachfragen muss.

    1. Hochwasserschutzkonzept der Stadt Bonn:
      Das „Hochwasserschutzkonzept zum Rhein von 1997“ finden Sie unter:
      https://www.bonn.de/medien-global/amt-66/Hochwasserschutzkon-
      zept_Bonn.pdf. Eine textliche Aktualisierung befindet sich in Bearbeitung.
    2. Welche Pegeldaten sind für die Entscheidungen der Stadt Bonn und die daraus abgeleiteten Maßnahmen bindend?
      Für den Aufbau mobiler Hochwasserschutzmaßnahmen ist die Geländehöhe maßgeblich und bei welchem Rheinwasserstand diese überflutet wird. Die Wasserstandshöhen werden in m Bonner Pegel (BP) angegeben. Der 0,00 m Bonner Pegel (BP) liegt bei 42,713 m NHN (siehe auch ELWIS https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Wasserstaende/Pegeleinzeln:BONN).
    3. Wie werden diese Pegeldaten erhoben?
      Die Pegeldaten werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Bonner Pegelhäuschen am Brassertufer unterhalb der Bonner Oper erhoben. Die Pegeldaten werden online über das Portal ELWIS (https://www.elwis.de/DE/dynamisch/Wasserstaende/Pegeleinzeln:BONN) des
      WSV oder über die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz
      (https://www.hochwasser.rlp.de/flussgebiet/mittelrhein/bonn) zur Verfügung gestellt und sind jederzeit öffentlich einsehbar.
    4. Wie werden diese auf Korrektheit geprüft (Vergleiche Messfehler von 2021)
      Die Auswertung und Verifizierung der Rheinpegeldaten obliegt dem WSV. Für detaillierte Informationen zu den Berechnungsverfahren bitte ich Sie daher, sich direkt an die WSV zu wenden (xxxxxxx@xxxxxxxx.xxxx).
    5. Welche konkreten Maßnahmen werden zu welchem Pegel ergriffen? So etwa Schutzmaßnahmen wie etwa Sperren von Wegen, Schutztore, Einstellung städtischer Dienstleistungen etc.
      Der Schutz des Kanalnetzes vor Rheinhochwasser beginnt ab einem Bonner Pegel von 5 m. Die Rheinuferpromenade in Beuel wird stellenweise ab einem Bonner Pegel von 7 m überflutet und mit steigendem Pegel stufenweise gesperrt.
      Der Hochwasserschutz am Rheinufer ist auf ein Schutzziel von 9,50 m BP ausgelegt, entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen beginnen ab einer Pegelprognose von 8,00 m BP. Geht die Hochwasservorhersage in diesen Pegelbereich, werden die Durchgänge am Rheinufer geschlossen. Sollte der Hochwasserpegel von 9,50 m BP mit einer Prognose von >10 m BP überschritten werden, wird eine zweite Verteidigungslinie in der Hermannstrasse und der Prof.-Neu-Allee, in Verlängerung des Deiches, errichtet. Weitere Informationen zum Hochwasserschutz
      finden Sie auf unseren Internetseiten zum Thema Hochwasser unter:
      https://www.bonn.de/Hochwasser
    6. Wann erfolgen Evakuierung, für welche Straßenabschnitte, durch wen, mit welchem zeitlichen Vorlauf?
      Anhand der für Bonn verfügbaren Pegelprognosen wird im städtischen Krisenstab bzw. der Einsatzleitung die Lage bewertet und schnellstmöglich entschieden, für welche Bereiche Evakuierungsmaßnahmen erforderlich werden, damit eine frühestmögliche Information der Bewohnerinnen und Bewohner von betroffenen Bereichen erfolgen kann. Die Prognosen ermöglichen für die Umsetzung der Evakuierung voraussichtlich einen Vorlauf von ein bis zwei Tagen.
    7. Wie wird die Sicherung des Gebiets während der Evakuierung sichergestellt?
      Evakuierte Bereiche werden, wie auch bei Evakuierungen im Rahmen von Kampfmittelfunden, durch erhöhte Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie der Polizei gesichert.
    8. Wann erfolgt die Aufhebung der Evakuierung
      Die Aufhebung der Evakuierung erfolgt, wenn die hochwasserbedingte Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner ausgeschlossen werden kann. Dies hängt primär vom Abfluss des Wassers ab.

    Die Inhalte wurden per Copy und Paste dem Bescheid entnommen. Trotzdem können wir keine Gewähr oder Haftung für die Inhalte übernehmen. Namen oder Personen bezogene Informationen wurden geschwärzt oder ausgelassen.

    Zu Punkt 1) haben wir nun eine Rückfrage gestellt, wann mit einer Fertigstellung des Berichtes / Konzeptes zu rechnen ist.

  • Informationsschreiben der Stadt zum Parkraumkonzept Beuel

    Informationsschreiben der Stadt zum Parkraumkonzept Beuel

    Einzelne Haushalte haben bereits einen Informationsbrief der Stadt erhalten zum Thema Parkraumkonzept Beuel / Bewohnerparkausweis. Wie diese Haushalte ausgewählt worden ist uns nicht bekannt. Obgleich die Autorenschaft im betroffenen Gebiet wohnend ist, erhielten sie bis dato noch keines dieser Schreiben. Der Inhalt wurde uns über die Nachbarschaft mitgeteilt weswegen wir ihn gerne mit euch teilen möchten, Quelle: [nebenan.de, 02. September 2025]. Auffallend ist, dass es eine Reihe von Inhalten gibt, die auf der Webseite nicht genannt sind. Das verwundert. Siehe Analyse weiter unten. Hier der Inhalt des Briefes:


    An die Anwohnerinnen und Anwohner des Beueler Zentrums
    Umsetzung des Parkraumkonzeptes

    Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
    in Kürze startet die Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Beueler Zentrum. Die Beschilderungs- und Markierungs-arbeiten sollen Ende September beginnen. Ziel ist es, die Umsetzung mit Aufstellung aller Parkscheinautomaten im 1. Quartal 2026 abzuschließen.

    Das Parkraumkonzept hat zum Ziel, den Parkdruck in Ihrem Stadtteil zu verringern sowie ihr Wohnumfeld barrierefreier und lebenswerter zu machen. Öffentliche Parkplätze sollen vor allem Ihnen als Anwohnenden, der Kundschaft des Einzelhandels sowie Handwerksbetrieben und Pflegediensten zur Verfügung stehen. Parksuchverkehr und Verkehrsbelastung sollen reduziert werden. Im Rahmen der Umsetzung soll zudem erreicht werden, dass Gehwege so. breit sind, dass sie für alle Personen nutzbar sind – zum Beispiel für Menschen, die im Rollstuhl, mit dem Rollator, einem Kinderwagen oder einfach mit größeren Taschen oder Gepäck unterwegs sind.

    Warum braucht Beuel-Zentrum ein Parkraumkonzept?
    Zurzeit sind die überwiegend frei zugänglichen und kostenfreien Parkplätze auf den Straßen des Beueler-Zentrums sehr attraktiv für Autofahrerinnen und Autofahrer, die dort nicht wohnen, aber zum Beispiel ins Zentrum möchten oder aus anderen Gründen ihr Fahrzeug für längere Zeit dort abstellen. Daraus resultiert ein hoher Parkdruck, sodass Anwohnerinnen und Anwohner oft lange nach einem Parkplatz suchen müssen. Zudem sind die Gehwege wegen dort parkender Fahrzeuge oftmals deutlich zu schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Personen oder Eltern mit ihrem Kinderwagen diese kaum oder gar nicht mehr nutzen können. Darüber hinaus werden Fahrgassen, beispielsweise für den Notfall-Einsatz von Rettungsfahrzeugen, nicht immer ausreichend sichergestellt.

    Was wird sich für Sie verändern?
    In Zukunft wird in den bewirtschafteten Bereichen des Beueler Zentrums flächendeckend ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkticket benötigt. Sie als Anwohnerin beziehungsweise Anwohner dürfen mit einem Bewohnerparkaus-weis auf den gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb Ihres Gebietes (Bewohnerparkgebiet X, Y oder Q) parken. Wer nicht im Gebiet wohnt, muss ein kostenpflichtiges Ticket an einem der Parkscheinautomaten lösen. Für den Wirtschaftsverkehr, also beispielsweise Handwerk und Pflege, gibt es Ausnahmeregelungen, sodass die Erreichbarkeit des Ortsteils für diese Verkehre gesichert bleibt und sich ebenfalls verbessert.
    Durch die Herstellung von Mindestbreiten der Gehwege für Menschen zu Fuß und der Fahrbahnen für Einsatzfahrzeuge von zum Beispiel Feuerwehr und Bonnorange wird sich die Zahl der vorhandenen Parkplätze im gesamten Gebiet leicht reduzieren. Gleichzeitig geht die Stadt davon aus, dass demgegenüber die Zahl der Fahrzeuge im öffentlichen Raum deutlich sinken wird, da aufgrund der Bewirtschaftung weniger Berufspendlerinnen dort parken werden und Anwohnerinnen vermehrt private Flächen nutzen. Zudem sind die Parkplätze und Parkhäuser in der Umgebung bisher nicht voll ausgelastet und bieten Verlagerungspotenzial.

    Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung?
    Das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum ist in drei Bewohnerparkzonen unterteilt. Die Bewohnerparkzone X grenzt im Süden an die 856 (Sankt Augustiner Straße) und erstreckt sich vom Rhein im Westen bis zur Niederkasseler Straße im Osten sowie der Jahnstraße im Norden.

    Die Bewohnerparkzone Y grenzt im Norden an die B56 und wird im Osten von der Gustav-Keßler-Straße abgeschlos-sen. Im Westen wird das Gebiet von der Limpericher Straße und im Verlauf nach Süden von der Goetheallee be-grenzt. Zudem ist die Neustraße bis zur Ringstraße in der Zone enthalten.
    Die Bewohnerparkzone Q grenzt ebenfalls im Norden an die B56 und wird im Osten zunächst von der Limpericher Straße sowie der Goetheallee und schließlich von der Rölsdorfstraße begrenzt. Im Süden grenzt das Gebiet an die Ringstraße und im Westen wird es mit der Rheinaustraße abgeschlossen.

    Wann startet die Parkraumbewirtschaftung?
    Die Parkraumbewirtschaftung für das gesamte Gebiet soll nach Abschluss sämtlicher Markierungs- und Beschilderungs-arbeiten sowie Einrichtung der Parkscheinautomaten im neuen Jahr starten. Unter www.bonn.de/parken-beuel können Sie sich über den Start der Bewirtschaftung informieren.
    Die Stadt wird den Start zudem über Social Media und eine Pressemitteilung bekannt geben.

    Nach dem Start der Bewirtschaftung wird die Stadt Parkverstöße kontrollieren und kostenpflichtig ahnden. Sofern sich Parkregelungen in Straßen grundhaft geändert haben, behält sich die Stadt für einen kurzen Übergangszeitraum im Sinne der Nutzenden eine Ausstellung sogenannter „Null-Euro-Knöllchen* vor, um auf die geänderten Parkregelungen hinzuweisen.

    Wann und wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?
    Bitte stellen Sie erst dann Ihren Antrag auf Ausstellung des Bewohnerparkausweises, wenn das Parkgebiet offiziell freigegeben wurde. Vorher können diese nicht bearbeitet werden. In den ersten zehn Wochen nach der Freigabe des Parkgebiets wird es einen Kulanzzeitraum geben: In dieser Zeit können Sie, bis Ihr Antrag bearbeitet wird, auch ohne Parkausweis parken. Sie müssen allerdings die Bestätigungs-E-Mail Ihres Antrages sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

    Der Bewohnerparkausweis kann entweder online auf https://service.bonn.de, per Post oder per E-Mail an parkaus-weis@bonn.de beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in einer der genannten Bewohnerparkzonen gemeldet sind, ein auf sich zugelassenes oder nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug besitzen und keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Gewerbetreibende oder juristische Personen ohne Hauptwohnsitz innerhalb des Gebietes sind nicht antragsberechtigt.

    Was kostet ein Bewohnerparkausweis?
    Der reguläre Preis für den Ausweis beträgt aktuell 360 Euro pro Jahr, also circa 1 Euro pro Fahrzeug pro Tag. Wer im Besitz eines Bonn-Ausweises ist, zahlt nur 90 Euro. Der Ausweis kann für ein halbes Jahr, ein Jahr oder für zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten halbieren beziehungsweise verdoppeln sich entsprechend.

    Wo finde ich weitere informationen zum Parkraumkonzept?
    Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.bonn.de/parken-beuel. Ob sich in Ihrer Wohnstraße Änderungen ergeben, können Sie auf der städtischen Website zum Parkraumkonzept Beuel-Mitte in der Parkraumbilanz nach-vollziehen. Mit Fragen zum Parkraumkonzept können Sie sich an parkraumkonzept-beuel@bonn.de wenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre
    Stadt Bonn
    Bonn, im August 2025

    Herausgeber Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt Dezernat der Oberbürgermesterin, Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier


    Dieser Text wurde per OCR aus dem Scan der Wurfsendung extrahiert. Auf Seite 2 befindet sich noch eine Abbildung zum Gebiet. Diese und deren Untertitel haben wir hier nicht mit aufgeführt. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Analyse

    die Inhalte im Informationsschreiben unterscheiden sich von den Texten auf bonn.de/parken-beuel, (Zusammenfassung erstellt mit KI)

    Die größten Unterschiede sind die genauen Zonen (X, Y, Q mit Straßenabgrenzung), der Kulanzzeitraum, die Null-Euro-Knöllchen, die Laufzeiten des Ausweises und der konkrete Baubeginn „Ende September“.

    Im Detail:

    Inhalte nur im Informationsbrief der Stadt (nicht auf bonn.de/parken-beuel)

    1. Exakter Beginn der Arbeiten
      • Informationsbrief: Start der Beschilderungs- und Markierungsarbeiten „Ende September“.
      • Webseite: Nur Hinweis auf Start der Bewirtschaftung im 1. Quartal 2026, kein Termin für Baubeginn.
    2. Benennung der Bewohnerparkzonen (X, Y, Q) und deren detaillierte Abgrenzung durch Straßen
      • Informationsbrief: Drei Zonen mit klaren Grenzen (z. B. B56, Rhein, Ringstraße, Limpericher Straße usw.).
      • Webseite: Nur allgemein „drei unterschiedliche Bewohnerparkzonen“, keine Bezeichnungen (X, Y, Q), keine Grenzstraßen.
    3. Kulanzzeitraum nach Einführung
      • Informationsbrief: 10 Wochen Kulanz, in denen auch ohne Ausweis geparkt werden darf (Bestätigungs-E-Mail sichtbar).
      • Webseite: Keine Erwähnung eines Kulanzzeitraums.
    4. „Null-Euro-Knöllchen“ bei grundhaften Änderungen
      • Informationsbrief: Übergangsweise Verwarnungen ohne Kosten bei geänderten Regelungen.
      • Webseite: Keine Erwähnung.
    5. Art und Weise der Bekanntgabe des Starts
      • Informationsbrief: Ankündigung per Social Media und Pressemitteilung.
      • Webseite: Keine Erwähnung, wie die Bekanntgabe erfolgt.
    6. Beantragung des Bewohnerparkausweises erst nach offizieller Freigabe möglich
      • Informationsbrief: Antragstellung ausdrücklich erst nach Freigabe; vorherige Anträge werden nicht bearbeitet.
      • Webseite: Nur allgemeine Infos zu Antragstellung, keine Einschränkung „erst nach Freigabe“.
    7. Mögliche Laufzeiten des Bewohnerparkausweises
      • Informationsbrief: Beantragung für 6 Monate, 1 Jahr oder 2 Jahre möglich.
      • Webseite: Nur jährliche Kosten (360 €/90 €), keine Staffelung nach Laufzeiten.

    Meinung

    ad1) es verwundert, dass die Kulanzzeit 10 Wochen sind, wobei die Bearbeitungszeit mit bis zu 12 Wochen angegeben ist. Was sollen die Menschen in den 2 Wochen machen?

    ad2) in der Ausschreibung für die Automaten ist zu lesen:

    geschätzten Dauer:
    Datum des Beginns: 05/01/2026
    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

    Somit wird den Auftragnehmern ein größerer Zeitraum zugebilligt, als die Umsetzung „im ersten Quartal 2026“ vermuten lässt. Wir haben am 17. September 2025 über die angegebene Mail Adresse bei der Stadt nachgefragt und warten bis heute auf Antwort (13. Oktober 2025 = 26 Tage). Aufgrund der bis dato ausbleibenden Antwort haben wir flankierend eine Anfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

    Update 14. Oktober 2025: Nun haben wir Info erhalten: die Stadt hatte einen externen Dienstleister mit der Verteilung der Informationsbriefe beauftragt. Dieser hat jedoch nach aktuellem Kenntnisstand nicht alle Haushalte beliefert. Auf unseren Vorschlag wurde der Link zum Informationsschreiben nun auch auf der Homepage der Stadt eingebunden, somit sind die Informationen an beiden Stellen gleich. Die Differenzen in den zeitlichen Vorgaben liegen darin, dass witterungsbedingt die Markierungsarbeiten nicht exakt planbar sind, wodurch eine sukzessive Freigabe der Gebiete möglich ist.

    Learning: Wusstet ihr, dass man alle Informationsbriefe auch über ALLRIS abrufen kann? Hier mal exemplarisch für Beuel eine Suchanfrage (externer Link) und der oben beschriebene Informationsbrief im Original (externer Link).

  • Pützchens Markt 2025 gestartet

    Pützchens Markt 2025 gestartet

    Mit dem traditionellen Festumzug ist am Freitag der Startschuss für den Pützchens Markt gefallen. Zahlreiche Vereine, Musikgruppen und bunt geschmückte Wagen zogen durch die Straßen von Pützchen und über das Festgelände und sorgten für ausgelassene Stimmung.

    Viele Besucherinnen und Besucher zog es im Anschluss direkt in die Bayernfesthalle, wo der Fassanstich offiziell die Markt-Tage eröffnete. Bei kühlem Bier und bester Laune wurde bis in die Nacht gefeiert.

    Insgesamt erwartet die Gäste ein abwechslungsreiches Programm: Fahrgeschäfte für Groß und Klein, Live-Musik, kulinarische Vielfalt von Schaustellern und den lokalen Vereinen.

    Pützchens Markt läuft noch bis Dienstagabend – genug Gelegenheit also, über die Marktmeile zu schlendern und die einzigartige Atmosphäre zu genießen.

    Programm in der Bayernfesthalle

    Sa. 13.09. – Festzelt Party

    So. 14.09.
    10:00 Gottesdienst
    15:00 Teamvorstellung der Telekom Baskets
    17:00 Rheinischer Abend mit Cat Ballou, Räuber, Klüngelköpp, Druckluft, Eldorado & DJ Toddy

    Mo. 15.09. – After Job Party, in Dirndl und Tracht GRUMIS & DJ Toddy

    Di. 16.09. 18:00 – Malle – Abschlussabend, mit Chris Strasser (18:30), Peter Wackel, Milla Pink Timo Feiert von den Zipfelbuben, Jacques le Facques & DJ Toddy

  • Bürgergespräch mit den Beueler Kandidaten

    Bürgergespräch mit den Beueler Kandidaten

    Am Dienstag 9. September 2025 hatte die Johannes-Nepomuk-Stiftung vertreten durch Ralf Birkner zum Tisch der Vielfalt geladen zu einem Bürgergespräch mit den drei Bürgermeisterkandidaten der Fraktionen: der amtierende Bürgermeister der Grünen Guido Pfeiffer, Marco Rudolph (CDU) und Alexander-Paul Frank (SPD). Die Moderation übernahm Holger Willcke. Wetterbedingt wurde die Veranstaltung kurzfristig in das nah gelegene Pfarrheim St. Josef verlegt.

    In einem 90 Minütigen Gespräch hatten die Bürger die Möglichkeit ihre Fragen an die drei Kandidaten zu stellen. Dabei wurde durchaus kontrovers diskutiert. Mit dem Fokus auf die lokale Politik ging es um die Themen Wohnungsbau, Mobilität insbesondere das Parkraumkonzept, Vereinswesen über das Vergangene und die anstehenden Projekte.

    Insgesamt konnte der Bürger einen guten Einblick in die Arbeit der Politiker bekommen, die allesamt schon längere Zeit Teil der Beueler Bezirksvertretung sind. Interessant war die direkten Gegenüberstellungen zu Fragen und Thesen. Trotz aller Kritik und die unterschiedlichen Sichtweisen blieb es erfreulich sachlich und respektvoll.

    Beim Thema Wohnraum wurde deutlich wie komplex ein Bauvorhaben und die Schaffung neuer Wohnungen ist. Auch dass Politik und Verwaltung unterschiedliche Auffassungen haben, die zum Scheitern von Projekten geführt haben, wie Herr Pfeiffer ausführte, was durchaus zu Überraschen im Publikum und Nachfragen führte. Alle drei Kandidaten stimmten in soweit überein, dass es dringend mehr Wohnungen geben müsste.

    Intensiv wurde es dann beim Thema Parkraumkonzept. Hier wurde klar, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Gestaltung und den Prioritäten gibt. Sowohl bei den Kandidaten als auch in der Zuhörerschaft. SPD und CDU stellten in Aussicht, dass die Kosten von 360 € zu überdenken und reduzieren sind, was jedoch eine Mehrheit im Rat der Stadt voraussetzt. Gudio Pfeiffer merkte an, dass ein Veränderung sich sinngemäß erstmal „einruckeln“ muss. Bezüglich der Bewirtschaftungszeiten stellte er eine mögliche Korrektur in Aussicht nach der Umsetzung und den Erfahrungen der ersten Monaten. Auch eine Sondergenehmigung für „Medizinische Berufe“ etwa des St Josef Krankenhauses brachte er ins Gespräch.

    Meinung: Ein spannendes und dynamisches Format, dessen Wiederholung wünschenswert ist. Insgesamt konnte man den Eindruck gewinnen, dass sich alle drei Kandidaten sehr um den Beueler Stadtteil bemüht haben und bemühen werden, mit unterschiedlichen Konzepten der Ausgestaltung. Nun liegt es an der wahlberechtigten Bürgerschaft am Sonntag das Votum abzugeben und die Richtung für die nächsten fünf Jahre festzulegen.


    Relevante Beiträge: Parkraumkonzept

  • Stitze Männ – Ehrung und Enthüllung der Tafel

    Stitze Männ – Ehrung und Enthüllung der Tafel

    Der Einladung zur feierlichen Enthüllung der Gedenktafel an „Stitze Männ“ waren zahlreiche Gäste aus der Beueler Gemeinschaft gefolgt. Im Rahmen der FrauenOrte NRW wurde die Geschichte um Stitze Männ aufgenommen.

    Die Obermöhn Patty Burgunder führte die Gäste im Innenhof des Heimatmuseums durch ein abwechslungsreiches Programm mit vielen Details zur Geschichte und musikalischer Gestaltung. Nach Grußworten von Anka Zink, der Oberbürgermeisterin Katja Dörner, des Hausherren des Heimatmuseums Willi Baukhage und Vorstand des FrauenRat NRW e.V. Sarah Gonschorek erfolgte die Enthüllung der Plakette. Diese wird ihren Platz gut sichtbar für die Öffentlichkeit an der Fassade des Gebäudes erhalten.

    Unter den Gästen waren auch drei „Double“ des Sitze Männ in zeitgemäßer Kleidung erschienen. Bei Musik von Oliver Bollmann am Piano sowie Hermann Herrgarten an der Drehorgel hatten die Gäste anschließend Zeit die Plakette zu betrachten und sich eingehend über Stitze Männ auszutauschen.

    Einmal mehr wurde der starke Zusammenhalt zwischen den Vereinen und Aktiven auf der Schälsick deutlich, die auf dieses Ereignis gemeinsam hingearbeitet haben.

    Vorschau: Die WDR Lokalzeit hat die Veranstaltung begleitet und bereits im Vorfeld Aufnahmen und Interviews geführt. Die Sendung ist für den kommenden Montag 8. September 2025 geplant.

  • Parkraumkonzept Beuel – Thesen

    Parkraumkonzept Beuel – Thesen

    (u) In Beuel rumort es weiterhin wegen der Einführung des neuen Parkraumkonzepts. Während die Ausschreibung für die Aufstellung der Schilder bereits gelaufen ist, entstehen immer wieder neue Theorien; Gerüchte und Vermutungen machen die Runde. Wir versuchen eine kleine Übersicht zu geben und zur Klärung beizutragen.

    Grundsätzlich ist es immer das Beste sich über die Primärquellen zu informieren. Der Beschluss in der Bezirksvertretung und das Konzept ist hier nachzulesen:

    Darauf basierend erfolgte weitere Berichterstattung

    Thesen und Gerüchte

    Behauptung: „Bewirtschaftung 8-20h, jeden Tag“
    > die Zeiten sind noch nicht beschlossen, aktuelle Tendenz 8-20h, Mo-Sa, soweit es uns bekannt ist (Stand 23.8.25) In der Nordstadt sind laut bonn.de abhängig vom Gebiet 8-20h und 8-22h bewirtschaftet.

    Behauptung: „Angestellte vom Krankenhaus, Praxen, Kita, Geschäften dürfen in Beuel nicht mehr parken“
    > Da nur Bewohner die Bewohnerausweise erhalten gilt: Angestellte dürfen weiterhin parken, müssen aber 12€ am Tag zahlen, wenn sie im bewirtschafteten Gebiet auf der Straße parken. Siehe bonn.de.

    Behauptung: „Die Messdaten sind nicht repräsentativ.“
    > Laut Konzept PDF aus dem Beschluss wurden die Kennzeichen der Fahrzeuge pro Straßenabschnitt an einem einzelnen Wochentag im April in einem Zeitfenster von 17 Stunden, mit insgesamt 8 Messungen erfasst. Je nach dem wie lange ein Fahrzeug auf dem selben Parkplatz stand wurde es unterschiedlichen Nutzergruppen zugeordnet.
    > Die Messung fand einem „Normalwerktag“ statt. Der Messtag wurde verschoben, um Verzerrungen durch die Einflüsse eines Warnstreiks im ÖPNV zu vermeiden. Kernfrage wird wohl bleiben was mit „repräsentativ“ gemeint ist: jeder Tag des Jahres und damit die Grundgesamtheit oder andere Normalwerktage eines Jahres.

    Behauptung: „Betriebe im Gebiet dürfen ihre Dienstfahrzeuge nicht mehr auf der Straße parken, wenn sie keinen eigenen Parkplatz haben“
    > Wäre nach dem Konzept genau so gekommen. Hier gab es jedoch einen interfraktionellen Antrag von Lara Mohn zur Schaffung einer Härtefallregelung für Dienstwagen der Betriebe, die keinen eigenen Betriebshof haben, der einstimmig beschlossen wurde [ga.de][eigene Verfolgung der Sitzung]. Die Ausgestaltung steht noch aus.

    Behauptung: „Das Parken auf der Straße wird für Anwohner 1800 € in der nächsten Legislaturperiode kosten“
    > Ein Bewohnerparkausweis kostet aktuell 360 € pro Jahr in Bonn. Siehe bonn.de
    > die Legislaturperiode dauert 5 Jahre
    > 5 x 360 € = 1800 €, mathematisch richtig, 360 € pro Jahr ist der aktuelle Satz

    Behauptung: „Besucher dürfen nachts nicht parken“
    > Außerhalb der Bewirtschaftungszeit ist das Parken für alle kostenfrei, auch für Besucher (!) Da die Zeiten noch nicht beschlossen sind, besteht hier eine gewisse Unsicherheit. Es ist jedoch aktuell zu erwarten, dass keine 24/7 Bewirtschaftung erfolgen wird. (Siehe oben)

    Behauptung: „Es werden über 600 neue Schilder in Beuel aufgestellt.“
    > genau genommen sind es laut Ausschreibung 684 Schilder. Jedoch: nicht jedes Schild bekommt einen eigenen Pfosten [Ausschreibung] Ein Schild mit Bewohnerparken + „Hinweis auf Parkschein“ + „für Bewohner frei“ sind bereits drei Schilder an einem Pfosten. Insgesamt sind rund 2900 Parkplätze zu beschildern.

    Behauptung: „Die Parkhäuser wurden nicht berücksichtigt“
    > das Parkhaus unter dem Rathaus und unter dem Brückenforum wurden berücksichtigt. Das Parkhaus unter dem REWE mit rund 55 Stellplätzen, und das Parkhaus an der Volksbank / Aldi mit rund 130 Stellplätzen jedoch nicht. Also ist die Behauptung anscheinend teilweise falsch und teilweise richtig. Quelle: Parkraumkonzept PDF (siehe oben).

    Behauptung: „Parkautomaten werden auch im Hochwassergebiet aufgestellt“
    > korrekt, bei Pegeln über 950 cm wird das Gebiet zwischen Rheinaustraße und Hermannstraße überflutet. (siehe bonn.de) Dort werden auch Automaten stehen. Der höchste Pegel in jüngerer Vergangenheit waren 827 cm im Jahr 2021. Bei den Jahrhunderthochwassern von 1993 und 1995 lag er bei bei über 1000 cm. Auf Nachfrage bei den örtlichen Katastrophenschützern ist zu erwarten, dass die Automaten wie die Straßenlaternen auch „abgeklemmt“ werde bevor das Wasser kommt.


    Update am 9. September 2025 war das Parkraumkonzept auch Teil des Dialogs mit den Bürgermeisterkandidaten.

    Update am 14. September 2025: Auch gab es ein Informationsbrief, der einzelnen Anwohner bereits zugestellt wurde. Interessant ist, dass die Inhalte sich in diesem von den Inhalten auf bonn.de/parken-beuel unterscheiden. Hier die Analyse dazu.

    Kurznotiz 14. September 2025: Teile des Parkhauses unter dem Rathaus wurden durch eine Schranke für die Öffentlichkeit gesperrt. Hier dürfen nur noch Dauerparker die Stellplätze nutzen. Dies betrifft augenscheinlich 33 Parkplätze. Laut Parkraumkonzept gibt es insgesamt 125 Plätze. Somit reduziert sich die Zahl der öffentlich kurzfristig verfügbaren Plätze auf 92. Wer die Nutzer der Parkplätze sind ist nicht bekannt. Mutmaßung: es sind Dauerparker. Somit kann bereits damit wie gewünscht eine teilweise Verlagerung aus dem öffentlichen Raum stattgefunden haben.

    Update am 7. März 2026: das Parkkonzept ist hinter dem Zeitplan und wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung besprochen


    Veränderungen der Parksituation – rechtliche Einordnung

    Veränderungen im öffentlichen Straßenraum betreffen unterschiedliche Nutzergruppen. Dazu zählen insbesondere:

    • Fußgänger, einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen, Kinder und Menschen mit Kinderwagen,
    • Radfahrende,
    • Anwohnerinnen und Anwohner,
    • Gewerbetreibende,
    • Liefer- und Rettungsverkehr.

    Der öffentliche Raum ist begrenzt. Maßnahmen zur Neuordnung von Parkmöglichkeiten oder Gehwegnutzungen müssen daher sowohl die Sicherheit und Bewegungsfreiheit des Fußverkehrs als auch andere legitime Nutzungsinteressen berücksichtigen.

    Die folgenden Ausführungen dienen einer rechtlichen Einordnung einzelner Aspekte, die in der Diskussion um Gehwegbreiten und Parkregelungen häufig eine Rolle spielen und uns bei unseren Recherchen begegnet sind.

    Hinweis: Die Darstellung ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind stets die konkreten örtlichen Gegebenheiten sowie die einschlägigen Primärquellen.

    Gehwegbreiten und Schutz des Fußverkehrs

    Ausreichende Gehwegbreiten dienen der sicheren und barrierefreien Nutzung durch alle Menschen. Dies betrifft insbesondere Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sowie Begegnungssituationen auf dem Gehweg.

    In der öffentlichen Diskussion wird in diesem Zusammenhang häufig auf das sogenannte „Bremer Urteil“ verwiesen, insbesondere mit Blick auf eine Restgehwegbreite von 1,50 m.

    Hierzu ist festzuhalten:

    • Das OVG Bremen entschied am 13.12.2022 (1 LC 64/22).
    • Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 06.06.2024 (3 C 5.23) die Rechtslage weiter präzisiert.

    Nach der Entscheidung des BVerwG bestehen keine starren, generell verbindlichen Mindestgrenzwerte wie beispielsweise eine durchgehend einzuhaltende Restgehwegbreite von 1,50 m. Maßgeblich ist vielmehr eine einzelfallbezogene Betrachtung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse.

    Dabei sind sowohl die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit als auch weitere betroffene Interessen zu berücksichtigen. Das Gericht hat im konkreten Bremer Einzelfall eine qualifizierte Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs festgestellt, die unter Berücksichtigung von Dauer, Intensität und Gesamtumständen eine Verpflichtung der Stadt zum Einschreiten auslöst. Wichtig zu wissen: Nicht jede Ordnungswidrigkeit zwingt eine Behörde sofort zum Einschreiten.

    Als Revisionsgericht ist das Bundesverwaltungsgericht für die Auslegung des revisiblen Rechts maßgeblich. Aussagen der Vorinstanzen gelten nur insoweit fort, wie sie nicht durch das Revisionsurteil konkretisiert oder korrigiert wurden.

    Bedeutung der RASt 06

    Im Zusammenhang mit Umgestaltungen wird zudem häufig auf die RASt 06 („Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“) verwiesen.

    Dabei handelt es sich um ein technisches Regelwerk zur Planung und Gestaltung von Stadtstraßen. Rechtlich verbindlich sind in erster Linie die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

    Die RASt 06 findet typischerweise Anwendung bei Neubau- oder grundlegenden Umbaumaßnahmen. Ob und in welchem Umfang sie bei bestehenden Straßenverhältnissen zu berücksichtigen ist, hängt von Art und Umfang der konkreten Maßnahme ab.

    Reine Beschilderungsänderungen oder Markierungsanpassungen stellen in der Regel keine vollständige straßenbauliche Neuplanung dar. Bei substantiellen baulichen Veränderungen – etwa durch das Versetzen von Bordsteinen oder eine grundlegende Umgestaltung des Straßenquerschnitts – kann eine andere Bewertung angezeigt sein.

    Verhältnismäßigkeit bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen

    Bei Eingriffen in bestehende Nutzungen – etwa durch die Einschränkung oder den Wegfall von Parkmöglichkeiten – ist der allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    Maßnahmen müssen:

    • geeignet sein, das verfolgte Ziel zu erreichen,
    • erforderlich sein, also kein gleich wirksames, milderes Mittel zur Verfügung stehen,
    • und angemessen sein, das heißt die betroffenen Interessen sachgerecht abwägen.

    Hierzu zählen insbesondere die Belange der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit, der Leichtigkeit des Verkehrs sowie berechtigte Nutzungsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer.

    Auch hier ist stets eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erforderlich.

    Zusammenfassung

    Die rechtliche Beurteilung von Gehwegbreiten, Parkregelungen und Umgestaltungen des Straßenraums erfolgt nicht anhand pauschaler Grenzwerte, sondern auf Grundlage einer einzelfallbezogenen Prüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der gesetzlichen Vorgaben.

    Eine sachgerechte Entscheidung erfordert daher die sorgfältige Abwägung aller betroffenen Interessen im konkreten örtlichen Zusammenhang.